AGB für eigene Kurse und AGB für Kooperationspartner

AGB für eigene Kurse

Allgemeines

Zu allen Veranstaltungen sind verbindliche Anmeldungen grundsätzlich erforderlich. Sie können online über unsere Website, schriftlich, telefonisch oder per e-mail erfolgen. Eine schriftliche Anmeldebestätigung erhalten Sie 6 - 8 Wochen vor Kursbeginn.

Geänderte Rücktrittsbedingungen 2026 für eigene Kurse
•50% Ausfall und Bearbeitungsgebühr bei Absagen ab 28 Tagen vor Kursbeginn
•70% Ausfall und Bearbeitungsgebühr bei Absagen ab 14 Tagen vor Kursbeginn
•100% Ausfall und Bearbeitungsgebühr bei Absage am Vortag, am Anreisetag oder bei Nichtanreise
•Gebühren entfallen, wenn TN eine Ersatzperson melden bzw. wir jemand von der Warteliste nachziehen können
Bei einer Buchung in unserem Haus empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung!

Nutzung von Abbildungen
Die Teilnehmenden an Veranstaltungen der Ländlichen Heimvolkshochschule, Kloster Donndorf willigen in die Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen, die von ihnen im Rahmen dieser Veranstaltungen entstanden sind, ein. Die Einwilligung wird gemäß § 22 KunstUrh.G. erteilt.
Der Einwilligung kann formlos und schriftlich widersprochen werden.
 

Teilnehmerbeitrag

Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet bei allen Kursen auch Unterkunft und Verpflegung. Lediglich die Verbrauchsmaterialien werden bei bestimmten Kursen gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Preise sind Selbsteinschätzungspreise. Das bedeutet, dass Sie nach Ihrer persönlichen Vorstellung einen Betrag zwischen dem ausgewiesenen Minimum und dem Maximum zahlen. EZ-Zuschlag beträgt 12,00 € pro Nacht. Die angegebenen Preise beinhalten die bei Erstellung des Programms gesetzlich gültige MwSt., eventuelle Gesetzesänderungen, die sich nach Erscheinen der Broschüre ergeben, werden separat berücksichtigt. Preisänderungen behalten wir uns auch bei schon erfolgter Buchung vor.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht rückvergütet werden.
 

Lehrerfortbildung

Einzelne Kurse werden vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung anerkannt.
Informationen erhalten Sie bei uns.

Sonstiges

Über dieses Kursangebot hinaus können wir für Gruppen und Vereinigungen unsere Mitarbeit anbieten, um nach Ihren Vorstellungen und Wünschen Veranstaltungen zu organisieren und inhaltlich zu gestalten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner

1. Anwendung und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der zwischen der Ländlichen Heimvolkshochschule Thüringen e.V. (LHVHS) und dem Kooperationspartner geschlossenen Verträge.

*. Sämtliche Verträge sind schriftlich abzuschließen. Kooperationspartner ist in jedem Fall der jeweilige Vertragsunterzeichner. Er trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeitenden, Vertreter, Referenten, Teilnehmenden sowie Erfüllungsgehilfen über die Bedingungen des Aufenthalts (AGB) informiert sind und kommt bei Schadensfall für den Ersatz auf (einschl. Stornogebühren).

Die Buchung wird mit der Rücksendung der unterschriebenen Ausfertigung verbindlich. Mit der Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10,00 € / Person fällig. 

Die LHVHS benötigt bis 4 Wochen vor Seminarbeginn eine Mitteilung über die genaue Anzahl der benötigten Mahlzeiten sowie die Zusendung eines Seminarprogrammes und einer Teilnehmerliste. Bei Seminarteilnahme von Kindern unter 16 Jahren benötigen wir das Geburtsdatum.

Notwendige Anforderungen an die Verpflegung (Allergiker, Vegetarier) können bei vorheriger Mitteilung (bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn) berücksichtigt werden.

Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Zwei-Bettzimmern. Alle Zimmer verfügen über Dusche und WC. In begrenztem Umfang stehen Einzel- und Dreibettzimmer zur Verfügung. Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden.

Das Gespräch und der Austausch mit anderen Gästen prägen die Atmosphäre unseres Hauses. Wir verzichten bewusst auf Fernsehen und Radiowecker in den Gästezimmern. Ein Fernseher steht Ihnen in der Bibliothek (Kloster V - 1.OG.) zur Verfügung, sofern die Bibliothek nicht durch eine Seminargruppe belegt ist. 

2. Veranstaltungsgebühren, Zahlungsbedingungen

Es gelten die für das entsprechende Kalenderjahr festgelegten Preise. Die vollständige Veranstaltungsgebühr wird mit Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch mit Erhalt der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag ist in bar zahlbar oder durch Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto der LHVHS. Die Anzahlung wird verrechnet. 

Abmeldung von Einzelleistungen nur bei vorheriger Mitteilung durch den Kooperationspartner, nicht durch den einzelnen Teilnehmer:

Für Tagesgäste fällt neben den Kosten für die Mahlzeiten eine Tagungspauschale an.

3. Rücktrittsrecht – Stornierungsgebühren

Seminarrücktritt durch eine angemeldete Gruppe (Kooperationspartner)

Sollte eine gesamte Veranstaltung Ihrerseits abgesagt werden, stellen wir folgende Kosten als Ausfallentschädigung in Rechnung:

Soweit es gelingt, den Seminarausfall durch eine andere Gruppe zu kompensieren, kann auf einen Teil der Ausfallgebühren verzichtet werden.

Bei Abweichung der vertraglich bestätigten Teilnehmendenzahl erheben wir folgende Ausfallgebühr:

Soweit es gelingt, den Seminarausfall durch eine andere Person zu kompensieren, kann auf die Ausfallgebühren verzichtet werden.

4. Rücktrittsvorbehalt

Die LHVHS ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere von der LHVHS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden. Dies gilt ebenso, falls die LHVHS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Heimvolkshochschule gefährden kann.

5. Haftung

Der Aufenthalt in unserem Haus erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden bzw. des Kooperationspartners. Die LHVHS schließt jegliche weitergehende Haftung für Personen- und Vermögensschäden bei An- und Abreise, während des Aufenthalts in der LHVHS sowie bei Ausflügen und Exkursionen aus und beschränkt diese gemäß gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Sachen oder Wertgegenstände haftet die LHVHS nicht. Zurückgebliebenes Eigentum wird über einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt. Auf Wunsch wird es auf eigene Kosten und eigenes Risiko zurückgesendet.

Ist der LHVHS durch höhere Gewalt die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht möglich (z. B. Epidemie, Unwetter, Brand, Streik oder ähnliches), so hat der Kooperationspartner bzw. der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Der Kooperationspartner haftet gegenüber der LHVHS für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch ihn selbst, seine Beschäftigten, Referent*innen, Teilnehmenden oder Gehilfen verursacht werden. Schäden jeglicher Art sind sofort an der Rezeption zu melden. 

Für jeden abhanden gekommenen Schlüssel wird ein Betrag von 100 Euro in Rechnung gestellt. 

Entsteht aufgrund von Verunreinigungen ein erhöhter Reinigungsaufwand im Zimmer, wird dieser in Rechnung gestellt. Sollte das Zimmer durch den entstandenen Schaden nicht vermietet werden können, behalten wir uns vor, die Kosten für den Leerstand in Rechnung zu stellen.

Das Laden von E-Bike-Akkus im Zimmer ist nicht gestattet, sondern nur - nach voriger Anmeldung an der Rezeption- an der durch die LHVHS zugewiesenen Stelle. Das Laden von E-Fahrzeugen ist nicht möglich.

Die Benutzung mitgeführter Elektrogeräte, ausgenommen Haartrockner, Zahnbürste, Rasierapparat und Handy, ist nicht gestattet. Das gilt insbesondere für Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten, Bügeleisen und ähnliches. 

Das Rauchen ist in allen Gebäuden der Heimvolkshochschule untersagt. Eine überdachte Raucherecke befindet sich am Nebeneingang des Felicitas-von-Hacke-Hauses. Offenes Feuer sowie die Verwendung von Kerzen, Räucherstäbchen und dergleichen sind in den Räumen nicht gestattet.

Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf weitere Gäste nicht möglich.

Im Falle eines Brandes schließt die Ländliche Heimvolkshochschule Thüringen e.V. jegliche Haftung aus und behält sich die Regressnahme beim Schadenverursacher vor.

6. Datenschutz

Wir versichern die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben zum Datenschutz. Personenbezogene Daten des/der Veranstaltungsteilnehmer*in werden von uns erhoben und gespeichert, soweit dies erforderlich ist, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages. Weitergehende Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen unseres Veranstaltungsangebots entnehmen Sie bitte unserer Datenschutz-Information unter www.klosterdonndorf.de oder sie können vor Ort eingesehen werden. Soweit der Kooperationspartner personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, verwenden wir diese nur zur Bearbeitung derer Anfragen, zur Abwicklung mit ihm geschlossener Verträge und für die technische Administration.

Personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht, dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Vertragspartner zuvor eingewilligt hat. Der Vertragspartner hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

Auf schriftliche Anfrage informieren wir den Vertragspartner über die zu ihm gespeicherten Daten. 

7. Nutzung von Abbildungen

Die Teilnehmenden an Veranstaltungen der LHVHS willigen in die Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen, die von ihnen im Rahmen dieser Veranstaltungen entstanden sind, ein. Die Einwilligung wird gemäß § 22 KunstUrh,G. erteilt. Der Einwilligung kann formlos und schriftlich widersprochen werden.

Jegliche Art von Anzeigen, die den Namen oder das Logo der LHVHS beinhalten, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die LHVHS.

8. Sonstiges

Der Kooperationspartner hat sich notwendige behördliche Genehmigungen für eine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, z.B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

9. Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbeschreibungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

 

Beachten Sie ansonsten bitte unser Impressum und unsere aktuelle Datenschutzerklärung.